DSGVO-Konformität

  • Fabian Sinner
  • Februar 6, 2024

Inhaltsverzeichnis

    DSGVO-Konformität

    DSGVO-Konformität bezieht sich auf die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die in der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten ist. Die DSGVO ist ein umfassendes Datenschutzgesetz, das die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt und den Schutz der Privatsphäre und der Rechte von Einzelpersonen in Bezug auf ihre Daten sicherstellt.

    DSGVO-Konformität bedeutet, dass eine Organisation oder ein Unternehmen die Bestimmungen der DSGVO in Bezug auf die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten einhält.

    Was ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Datenschutzgesetze in Europa zu vereinheitlichen und die Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten ihrer Bürger zu stärken. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und hat weitreichende Auswirkungen für Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

    Die Verordnung gibt Einzelpersonen mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehören das Recht auf Zugang, das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Datenverarbeitungssysteme von Grund auf mit Datenschutz im Sinn entwickelt werden und dass personenbezogene Daten standardmäßig geschützt sind.

    Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die Grundsätze der DSGVO einhalten, was als „Rechenschaftspflicht“ bekannt ist. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen wie Datenschutz-Folgenabschätzungen, Datenschutzrichtlinien und -verfahren erfolgen.

    In bestimmten Fällen müssen Organisationen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, der die Einhaltung der DSGVO überwacht. Organisationen sind verpflichtet, bestimmte Arten von Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden den Aufsichtsbehörden zu melden.

    Verstöße gegen die DSGVO können zu erheblichen Geldstrafen führen, die je nach Verstoß bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro betragen können.

    Für wen gilt die DSGVO?

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für:

    1. Unternehmen und Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union (EU): Unabhängig von ihrer Größe müssen alle Unternehmen und Organisationen, die in der EU ansässig sind und personenbezogene Daten verarbeiten, die Vorgaben der DSGVO einhalten.
    2. Unternehmen und Organisationen außerhalb der EU, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten: Dies gilt auch für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, aber Waren oder Dienstleistungen an Personen in der EU anbieten. Zum Beispiel fällt ein US-Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Kunden in der EU verkauft, unter die DSGVO.
    3. Unternehmen und Organisationen, die das Verhalten von Personen in der EU überwachen: Dies bezieht sich auf Organisationen, die nicht unbedingt physische Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten, aber Daten von EU-Bürgern sammeln oder analysieren. Beispielsweise könnte ein Unternehmen mit Sitz in Indien, das Online-Tracking-Tools verwendet, um das Verhalten von Nutzern in der EU zu überwachen, unter die DSGVO fallen.

    Die DSGVO zielt darauf ab, den Datenschutz für alle Einzelpersonen innerhalb der EU zu stärken und zu vereinheitlichen. Sie gibt den Bürgern mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten und legt strenge Regeln für die Datenverarbeitung fest.

    Dies bedeutet, dass jede Organisation, die personenbezogene Daten von Personen aus der EU verarbeitet, sicherstellen muss, dass diese Datenverarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht, unabhängig davon, wo sich der Firmensitz befindet.

    Was ist wichtig für Konformität?

    Die DSGVO-Konformität umfasst verschiedene Aspekte, die für Unternehmen und Organisationen relevant sind, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union erfüllen.

    Verständnis und Klassifizierung von personenbezogenen Daten: Unternehmen müssen genau verstehen, welche Arten von Daten sie sammeln, wie diese Daten genutzt werden, wo sie gespeichert sind und wie lange sie aufbewahrt werden. Dazu gehört auch die Identifikation von besonderen Kategorien personenbezogener Daten, die einer strengeren Regulierung unterliegen.

    Einholen von Einwilligungen: Die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten muss klar, informiert und freiwillig sein. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie eine gültige Einwilligung für die Verarbeitung der Daten erhalten haben.

    Datenschutz durch Design und Voreinstellung: Dieser Ansatz erfordert, dass der Datenschutz von Anfang an in die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse einbezogen wird. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen sollten ebenfalls implementiert werden, um sicherzustellen, dass nur notwendige Daten erhoben werden.

    Datenschutzerklärung und Transparenz: Organisationen müssen transparente, verständliche und leicht zugängliche Informationen darüber bereitstellen, wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

    Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA): Für bestimmte Arten der Datenverarbeitung, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen darstellen könnten, müssen Organisationen eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.

    Schulung und Bewusstseinsbildung: Mitarbeiter sollten regelmäßig über Datenschutzpraktiken, die DSGVO-Anforderungen und über ihre Rolle beim Schutz personenbezogener Daten geschult werden.

    Datensicherheit: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sollten implementiert werden, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen.

    Verarbeitungsverzeichnis: Unternehmen müssen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen, das bestimmte Informationen über die Datenverarbeitung enthält.

    Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag: Wenn Datenverarbeiter eingesetzt werden, müssen diese sorgfältig ausgewählt werden und es müssen vertragliche Vereinbarungen getroffen werden, die die Einhaltung der DSGVO sicherstellen.

    Grenzüberschreitender Datenverkehr: Beim Transfer personenbezogener Daten außerhalb der EU müssen Organisationen sicherstellen, dass angemessene Schutzmaßnahmen vorhanden sind.

    Meldung von Datenschutzverletzungen: Unternehmen müssen in der Lage sein, Datenschutzverletzungen zu erkennen und diese, wenn erforderlich, innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden.

    Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB): In bestimmten Fällen ist die Ernennung eines DSB erforderlich, der die Einhaltung der DSGVO überwacht und als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden dient.

    Rechte der betroffenen Personen: Es müssen Prozesse implementiert werden, die die Rechte der betroffenen Personen gewährleisten, einschließlich des Rechts auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.

    Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung von Datenschutzpraktiken: Die Einhaltung der DSGVO ist ein fortlaufender Prozess. Organisationen und Unternehmen müssen ihre Datenschutzpraktiken regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

    Worauf wirkt sich die DSGVO aus?

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat erhebliche Auswirkungen auf verschiedene Aspekte der Datenverarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten. Hier einige Beispiele:

    Datenschutzerklärung

    Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen und Websites klare und verständliche Datenschutzerklärungen bereitstellen müssen. Diese Erklärungen müssen Informationen darüber enthalten, wie personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet und geschützt werden.

    Impressum

    Das Impressum ist nicht direkt von der DSGVO betroffen, es unterliegt jedoch nationalen Gesetzen zur Veröffentlichungspflicht von Unternehmensinformationen. Die DSGVO kann jedoch Anforderungen an die Offenlegung von Datenschutzinformationen im Impressum stellen.

    Social Media

    Unternehmen und Websites, die Social Media nutzen, müssen sicherstellen, dass sie die DSGVO-Richtlinien einhalten, wenn sie personenbezogene Daten über soziale Plattformen sammeln oder teilen. Nutzer müssen über die Verwendung ihrer Daten informiert und um Zustimmung gebeten werden.

    Newsletter

    Das Versenden von Newslettern erfordert die Einwilligung der Empfänger gemäß den Vorschriften der DSGVO. Unternehmen müssen transparent sein und klare Opt-in-Optionen anbieten. Außerdem sollten Abonnement- und Abmeldeverfahren einfach sein.

    Kontaktformular

    Kontaktformulare auf Websites müssen die Datenschutzanforderungen erfüllen. Dies umfasst die klare Information darüber, welche Daten erfasst werden, warum sie erfasst werden und wie sie geschützt werden. Die Einwilligung zur Datenerfassung muss eingeholt werden.

    Cookies

    Die DSGVO verlangt, dass Website-Besucher über die Verwendung von Cookies informiert werden und ihre Zustimmung (Opt-in) geben müssen, bevor Cookies auf ihren Geräten platziert werden. Dies gilt für Cookies, die personenbezogene Daten sammeln.

    Mitarbeiterdaten

    Unternehmen müssen die Datenschutzanforderungen der DSGVO auch bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten beachten. Dies umfasst Informationen wie Gehaltsabrechnungen, Kontaktinformationen und andere persönliche Daten. Mitarbeiter müssen über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden.

    Link11 kooperiert mit BSO – Partnerschaft für Cloud-basierten Cyberschutz in UK
    Link11 DDoS-Report Q1 2018: eine neue Dimension der Gefährdung
    X