Endnutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“)

Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag („EULA“) regelt die Nutzung von Services der Link11 GmbH („Link11“), insbesondere die Nutzung von Anwendungen, Software, ihrer jeweiligen Upgrades, Patches und Updates und der damit verbundenen Dienstleistungen („Services“), die derzeit oder künftig von Link11 oder einem Tochterunternehmen bereitgestellt werden. Der Kunde kann das Produkt nach Maßgabe dieser EULA nutzen.

Vertragspartner des Kunden in Bezug auf die Bereitstellung der Services ist ein Partnerunternehmen von Link11 („Partner“) und nicht Link11 selbst.

Diese EULA sind ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Partner („Kundenvertrag“).

1. Änderungen dieser EULA

Link11 ist berechtigt, diese EULA jederzeit zu ändern. Der Partner wird den Kunden über Änderungen der EULA mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten dieser Änderungen schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung der EULA innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich oder in Textform zu widersprechen. Auf diese Frist wird der Partner den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten EULA mit ihrem Inkrafttreten Vertragsbestandteil. Im Falle eines Widerspruchs bleibt der Partner zur unveränderten Erbringung der Services verpflichtet, ist jedoch zur Kündigung des Kundenvertrags aus wichtigem Grund berechtigt.

2. Bereitstellung der Services

2.1 Soweit nicht anders vereinbart, stellt Link11 seine Services innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsschluss zum Einsatz bereit („Service Commencement Date – SCD“). Für einzelne Services kann dies voraussetzen, dass der Kunde unmittelbar nach Abschluss der Service Order, spätestens innerhalb von (7) Werktagen nach Abschluss der Service Order das von Link11 zur Verfügung gestellte „Service Onboarding“-Formular vollständig ausfüllt und an Link11 übermittelt bzw., soweit für einzelne Services möglich, die Konfiguration im „Web-GUI Portal“ durchführt. Tut der Kunde dies nicht oder nicht fristgerecht, ist Link11 berechtigt, die Services in jedem Fall zum SCD bereitzustellen und dem Kunden in Rechnung zu stellen.

2.2 Das Datum des SCD wird von Link11 im Web-GUI Portal oder im „Handover Document“ dokumentiert.

2.3 Link11 erbringt die Services gemäß dem Quote und den zum Zeitpunkt der Vereinbarung einer Service Order für die IT-Branche allgemein üblichen Standards, sofern in der Service Order nicht anders vereinbart. Link11 hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in den Service Orders ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Anwendung.

2.4 Link11 ist bestrebt, seine Leistungen laufend zu verbessern und weiter zu entwickeln. Link11 behält sich zu diesem Zweck das Recht vor, Informationen zum Nutzungsverhalten und zum Traffic des Kunden bezogen auf die Services zu nutzen und statistisch auszuwerten.

3. Änderungen der Services

Link11 ist berechtigt, die Services jederzeit zu ändern. Dies umfasst insbesondere das Recht, die vereinbarten Services ganz oder teilweise durch gleichwertige Services zu ersetzen und/oder Services zu ergänzen, sodass sich für den Kunden keine Nachteile ergeben. Link11 ist zu Änderungen der Services berechtigt, die für den Kunden nachteilig sind oder sein können, soweit dies neue gesetzliche und/ oder behördliche Anforderungen Änderungen erforderlich machen, soweit die jeweilige Änderung zur Anpassung an den Stand der Technik, zur Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Datenschutzbestimmungen und aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, und/oder soweit Link11 ein anderes berechtigtes Interesse an einer Änderung der Services hat.

Der Kunde wird vom Partner über solche potenziell für ihn nachteilige Änderungen der Services mindestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten dieser Änderungen schriftlich oder in Textform informiert. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung der betroffenen Services innerhalb von vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich oder in Textform zu widersprechen. Auf diese Frist wird der Partner den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die von der Änderung betroffenen Services nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Im Falle eines Widerspruchs bleibt der Partner zur unveränderten Erbringung der Services verpflichtet, ist jedoch zur Kündigung der jeweiligen Kundenverträge aus wichtigem Grund berechtigt.

4. Allgemeine Pflichten des Kunden

4.1 Der Kunde erkennt seine (in diesen EULA und ggf. zusätzlich im Kundenvertrag genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung und damit als seine vertraglichen Pflichten an.

4.2 Werden gemäß Ziffer 3 Änderungen der Services Vertragsbestandteil, wird der Kunde nach entsprechender Mitteilung durch Link11 oder dem Partner unverzüglich alle Handlungen vornehmen, die erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit der Services aufrechtzuerhalten.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, den Service nach Maßgabe des Kundenvertrags ausschließlich zu internen Zwecken zu nutzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Service so genutzt wird, dass der Service gemäß dem Kundenvertrag optimal funktioniert. Der Kunde ist verantwortlich für die Schaffung und Aufrechterhaltung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Services, wie sie im jeweiligen Kundenvertrag angegeben sind.

4.4 Dem Kunden ist es nicht gestattet, Penetrations- und/oder Lasttests seiner Systeme, für die Link11 Services erbringt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durchzuführen. Unangekündigte Lasttests können zu Falschmeldungen, Eskalationen sowie zur Beeinträchtigung der Services und der Infrastruktur von Link11 führen.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm von Link11 oder dem Partner für die Nutzung der Services bereitgestellten Passwörter geheim zu halten und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Kommt es zu einer Offenlegung / Weitergabe von Passwörtern an unberechtigte Nutzer, wird der Kunde den Partner unverzüglich informieren. Der Kunde dokumentiert und übermittelt dem Partner alle Informationen, die zur Lösung des Vorfalls erforderlich sind. Der Kunde haftet für Schäden und Kosten, die durch verlorene oder abgelaufene Passwörter sowie die Nutzung der Services durch Unberechtigte entstehen.

4.6 Der Kunde hat vor der ersten Inanspruchnahme des Supports Link11 eine Liste aller autorisierten Personen einschließlich Telefon, Passwort und Berechtigungen („Berechtigungsliste“) zu übermitteln und ist verpflichtet, die Berechtigungsliste jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten. Die Berechtigungsliste ist im Web-GUI Portal von Link11 unter dem Menüpunkt „Contacts“ zur Vervollständigung durch den Kunden eingerichtet. Ausscheidende Mitarbeiter, Änderungen von Berechtigungen von Mitarbeitern oder Neueinstellungen mit Berechtigungen sind vom Kunden unverzüglich in der Berechtigungsliste vorzunehmen. Bei telefonischen Anfragen führt Link11 eine Passwortkontrolle durch. Erst nach erfolgreicher Authentifizierung werden Anfragen bearbeitet. Link11 lehnt nicht autorisierte Anfragen ab. Anfragen per E-Mail an das Ticketsystem werden durch die E-Mail-Adresse und in einigen Fällen durch die anzugebende Kundennummer verifiziert.

4.7 Der Kunde wird die Services ausschließlich für legale Infrastrukturen / Web-Präsenzen nutzen. Er wird die Services darüber hinaus nicht für Infrastrukturen / Web-Präsenzen nutzen, welche rechts- oder linksextremes, fremdenfeindliches, rassistisches, antisemitisches und/oder verschwörungstheoretisches Gedankengut und/oder gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte verbreiten.

5. Leistungsstörungen

5.1 Der Partner gewährleistet die vertragsgemäße und sorgfältige Ausführung der vertraglich vereinbarten Services nach den branchenüblichen Standards unter Berücksichtigung der speziellen Kenntnisse und Erfahrungen von Link11. Für die Verletzung dieser Pflicht haftet der Partner im Rahmen der vereinbarten Haftungsbeschränkung. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen.

5.2 Der Partner ist nicht verantwortlich für Störungen und Einschränkungen der Services, soweit deren Ursache in der Netzinfrastruktur (z.B. Ausfall von Übertragungswegen und Carriern, IP-Sperren in einzelnen Ländern) und/oder in der IT-Infrastruktur des Kunden (z.B. Ausfall von Rechenzentren) liegt.

5.3 Sind Services aufgrund von vom Partner zu vertretenden Gründen während der vereinbarten Verfügbarkeitszeiträume nicht verfügbar, bestimmen sich die Ansprüche des Kunden nach den Regelungen im Kundenvertrag.

6. Force Majeure

Während des Eintretens eines Ereignisses höherer Gewalt (z. B. Pandemie, Epidemien, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Feuer, Überschwemmungen, Terrorakte, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen und andere unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Ausfall technischer Einrichtungen, Nutzungs- oder Internetausfälle, wesentliche rechtliche Änderungen) ist Link11 für die Dauer der Störung und im Umgang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich Link11 in Verzug befindet. Link11 ist verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren den Kunden zu informieren und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

7. Verwendung durch Dritte

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Services ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Link11 in seiner Gesamtheit an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen von der Zustimmungspflicht ist die Weitergabe an verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG, die Nutzung im Rahmen von eigenen, an Dritte zu erbringenden Leistungen sowie die Mitnutzung des Produkts durch Dritte im Netzwerk des Kunden.

 

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