MaRisk – Mindestanforderungen an das Risikomanagement

  • Fabian Sinner
  • Mai 7, 2024

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MaRisk – Mindestanforderungen an das Risikomanagement

Die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) sind eine regulatorische Vorgabe in Deutschland, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassen wurden. Diese Vorschriften gelten für Banken, Finanzdienstleister und Versicherungen und zielen darauf ab, ein angemessenes und wirksames Risikomanagement zu gewährleisten.

Die MaRisk umfassen verschiedene Aspekte des Risikomanagements, einschließlich der Organisation der Risikosteuerungs- und Controlling-Prozesse, der Risikotragfähigkeit, des Liquiditätsmanagements und der internen Kontrollsysteme. Sie definieren auch, wie die Institute ihre internen Revisionen gestalten sollten, um eine unabhängige Überprüfung der Risikomanagementpraktiken sicherzustellen.

Geschichte der MaRisk

Die Geschichte der MaRisk beginnt mit der Entwicklung eines regulierten Risikomanagements in der deutschen Bankenlandschaft, die durch verschiedene Finanzkrisen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer verbesserten Aufsicht über das Finanzsystem angetrieben wurde.

Vor den MaRisk existierten bereits verschiedene Richtlinien und Anforderungen an das Risikomanagement von Banken, jedoch ohne einheitlichen Rahmen. Die deutsche Finanzaufsicht und das Bundesministerium der Finanzen erkannten die Notwendigkeit, diese Anforderungen zu formalisieren und zu standardisieren.

Die MaRisk wurden erstmals im Jahr 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeführt. Diese Regelungen wurden als Reaktion auf internationale Entwicklungen und insbesondere im Kontext der Umsetzung der Basel II-Vereinbarungen entwickelt.

Basel II fokussierte stark auf das Risikomanagement und die Eigenkapitalanforderungen bei Banken und die MaRisk sollten sicherstellen, dass deutsche Banken diese internationalen Standards erfüllen.

Seit ihrer Einführung wurden die MaRisk mehrfach überarbeitet und angepasst, um auf neue Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und wirtschaftliche Veränderungen zu reagieren. Bedeutende Überarbeitungen fanden unter anderem in den Jahren 2010, 2012 und 2017 statt. Jede Überarbeitung zielte darauf ab, die Regelungen zu präzisieren, die Anforderungen an das Risikomanagement zu verschärfen und die Resilienz der Finanzinstitute gegenüber äußeren Schocks zu erhöhen.

Die Finanzkrise von 2007/2008 hatte erheblichen Einfluss auf die Risikomanagementpraktiken und führte weltweit zu strengeren Regulierungen. In Deutschland resultierte dies in einer weiteren Verschärfung der MaRisk, um eine bessere Risikokontrolle und -überwachung zu gewährleisten.

Die MaRisk werden kontinuierlich überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie mit den aktuellen Marktanforderungen und den internationalen Standards im Einklang bleiben. Themen wie Digitalisierung, Cyber-Risiken und Nachhaltigkeit gewinnen zunehmend an Bedeutung im Risikomanagement.

Welche Anforderungen sind in der MaRisk enthalten?

Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) beinhalten eine Reihe von spezifischen Anforderungen, die Finanzinstitute in Deutschland erfüllen müssen, um ein angemessenes Risikomanagement zu gewährleisten.

Diese Anforderungen umfassen verschiedene Bereiche des Bankgeschäfts und sind darauf ausgerichtet, eine umfassende und effektive Risikosteuerung und -überwachung sicherzustellen.

Risikomanagementprozesse:

Finanzinstitute müssen klar definierte Risikomanagementprozesse etablieren, die alle wesentlichen Risikoarten abdecken. Diese Prozesse sollten Strategien und Verfahren zur Identifikation, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken beinhalten. Ziel ist es, ein systematisches Verständnis und Management aller potenziellen Risiken zu gewährleisten, die das Institut beeinflussen könnten.

Risikotragfähigkeit:

Jedes Institut muss ein Risikotragfähigkeitskonzept entwickeln, das gewährleistet, dass es jederzeit in der Lage ist, alle wesentlichen Risiken zu tragen. Dieses Konzept muss regelmäßig überprüft und an Veränderungen im Risikoprofil oder im operativen Umfeld des Instituts angepasst werden.

Interne Kontrollen und Revision:

Die Einrichtung eines effektiven internen Kontrollsystems ist erforderlich, um operative Prozesse und die Einhaltung interner sowie externer Richtlinien zu überwachen. Zusätzlich soll die interne Revision unabhängig funktionieren und regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements bewerten.

Organisatorische Anforderungen:

Die Institute müssen klare organisatorische Strukturen mit eindeutig definierten Rollen, Verantwortlichkeiten und Berichtswegen schaffen. Es ist auch wichtig, dass ausreichend personelle Ressourcen und Fachkompetenz vorhanden sind, um die Risikomanagementprozesse wirksam umzusetzen.

Notfallplanung (Business Continuity Management):

Es ist notwendig, Notfallpläne zu entwickeln und zu implementieren, um die Geschäftskontinuität in Krisensituationen sicherzustellen. Diese Pläne sollten regelmäßig getestet und aktualisiert werden, um ihre Effektivität zu gewährleisten.

Outsourcing und Dienstleistermanagement:

Wenn Geschäftsprozesse an externe Dienstleister ausgelagert werden, müssen die Institute sicherstellen, dass diese Partner die gleichen Risikomanagementstandards einhalten. Zudem müssen Regelungen für das Risikomanagement dieser externen Beziehungen etabliert werden.

IT- und Cybersecurity:

Angesichts der wachsenden Bedeutung der Informationstechnologie und der zunehmenden Cyber-Risiken müssen die Institute IT-Sicherheitsstrategien und -maßnahmen implementieren. Diese Maßnahmen sollen Datenverluste verhindern und die Integrität der Systeme sicherstellen.

Liquiditätsmanagement:

Spezielle Anforderungen an das Management von Liquiditätsrisiken sind ebenfalls Teil der MaRisk. Institute müssen ihre Liquiditätsreserven planen und überwachen, um sicherzustellen, dass sie jederzeit ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen können.

Für welche Organisationen ist die Einhaltung verpflichtend?

Die Einhaltung der MaRisk ist für eine breite Palette von Finanzinstituten in Deutschland verpflichtend.

  • Kreditinstitute: Dies umfasst alle Arten von Banken, einschließlich privater Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Die MaRisk gelten als wesentlicher Bestandteil der Risikomanagementpraxis für diese Institute.
  • Finanzdienstleistungsinstitute: Organisationen, die Finanzdienstleistungen anbieten, aber keine Banklizenzen besitzen, fallen ebenfalls unter die MaRisk. Dazu gehören beispielsweise Wertpapierhandelsbanken und einige spezialisierte Kreditinstitute.
  • Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute: Mit der steigenden Bedeutung des elektronischen Zahlungsverkehrs und digitaler Währungen sind auch diese Institutionen angehalten, risikobewusste Managementpraktiken zu implementieren, die den MaRisk entsprechen.
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften: Diese Unternehmen, die Investmentfonds und ähnliche Finanzprodukte verwalten, müssen ebenfalls die MaRisk-Richtlinien befolgen, insbesondere im Hinblick auf Risikobewertung und -management.
  • Versicherungsunternehmen: Obwohl Versicherungsunternehmen primär durch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und die Solvabilität II-Vorschriften reguliert werden, gibt es Überschneidungen und ähnliche Anforderungen zum Risikomanagement, die mit den Prinzipien der MaRisk verwandt sind.

Diese Regelungen stellen sicher, dass die betroffenen Institutionen ein effektives Risikomanagementsystem implementieren, das in der Lage ist, verschiedene Risikoarten zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen, um die Stabilität des deutschen Finanzsystems zu fördern.

Warum Risikomanagement eine kritische Komponente ist
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