NIS-2 Richtlinie

  • Fabian Sinner
  • August 14, 2024

Inhalt

NIS-2 Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie ist eine überarbeitete Version der Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie wurde eingeführt, um den bestehenden Rahmen für die Cybersicherheit zu stärken und die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedstaaten gegenüber Cyberangriffen zu erhöhen.

Wann ist die NIS-2 Richtlinie in Kraft getreten?

Die NIS-2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten der EU haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die betroffenen Unternehmen und Organisationen die neuen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllen.

Welche Änderungen bringt die NIS-2 mit sich?

Die NIS-2-Richtlinie bringt mehrere wesentliche Änderungen und Erweiterungen gegenüber der ursprünglichen NIS-Richtlinie mit sich. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Cybersicherheit innerhalb der EU zu stärken und besser an die sich entwickelnde Bedrohungslandschaft anzupassen.

Erweiterter Geltungsbereich

NIS-2 umfasst mehr Sektoren und Organisationen, einschließlich derjenigen, die nicht als traditionell „kritische“ Infrastrukturen betrachtet werden. Dazu gehören jetzt auch Bereiche wie die öffentliche Verwaltung, Forschungseinrichtungen, die Raumfahrt und die Lebensmittelversorgung. Die Kriterien zur Bestimmung, welche Organisationen als essenziell gelten, wurden erweitert und präzisiert.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen

Die Sicherheitsanforderungen wurden verschärft und standardisiert, um ein höheres Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Unternehmen müssen spezifische technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um ihre Systeme zu schützen. Es wird ein stärkerer Fokus auf Risikomanagement, Vorfallserkennung und Reaktionspläne gelegt.

Verschärfte Meldepflichten

Sicherheitsvorfälle müssen schneller und detaillierter gemeldet werden. Die Richtlinie legt klare Fristen für die Meldung fest und verlangt, dass die Berichte umfassende Informationen über die Art des Vorfalls und die getroffenen Maßnahmen enthalten. Es gibt strengere Vorgaben zur Koordination und Berichterstattung über grenzüberschreitende Vorfälle.

Verstärkte Durchsetzung und Sanktionen

NIS-2 führt strengere Durchsetzungsmechanismen und Sanktionen für die Nichteinhaltung ein. Diese können finanzielle Strafen und andere Maßnahmen umfassen, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Anforderungen ernst nehmen. Nationale Aufsichtsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung der Richtlinie.

Verbesserte Zusammenarbeit und Koordinierung

Die Richtlinie betont die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Es wird ein EU-weites Netzwerk von Computer-Sicherheitsvorfall-Teams (CSIRTs) und eine verstärkte Rolle der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA) zur Koordination und Unterstützung der Mitgliedstaaten geschaffen.

Fokus auf die Lieferkette

NIS-2 legt mehr Gewicht auf die Sicherheit der gesamten Lieferkette. Organisationen müssen sicherstellen, dass auch ihre Zulieferer und Dienstleister angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

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Welche Sektoren sind betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie auf eine breitere Palette von Sektoren, die als essenziell für die Gesellschaft und Wirtschaft angesehen werden. Hauptsächlich sind folgende Sektoren betroffen:

  • Energie
  • Transport
  • Bankenwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Lebensmittelversorgung
  • Öffentliche Verwaltung
  • Raumfahrt
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Chemieindustrie
  • Forschung und Entwicklung

Was müssen betroffene Unternehmen und Organisationen tun?

Unternehmen und Organisationen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um die Cybersicherheit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie auf Sicherheitsvorfälle angemessen reagieren können.

Umsetzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen

Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit ihrer Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen wie Firewalls, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen. Es muss eine Risikobewertung durchgeführt werden, um mögliche Bedrohungen und Schwachstellen zu identifizieren.

Meldung von Sicherheitsvorfällen

Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung essenzieller Dienste haben könnten, müssen unverzüglich den zuständigen nationalen Behörden gemeldet werden. Dies soll sicherstellen, dass frühzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Die Meldung muss ausreichend detailliert sein, um die Art und den Umfang des Vorfalls sowie die ergriffenen oder geplanten Gegenmaßnahmen zu beschreiben.

Kontinuierliche Überwachung und Bewertung

Unternehmen müssen Systeme zur kontinuierlichen Überwachung und Bewertung ihrer Netz- und Informationssicherheit einführen, um schnell auf Bedrohungen und Vorfälle reagieren zu können. Regelmäßige Audits und Bewertungen der Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen und Verbesserungen vorzunehmen.

Schulung und Sensibilisierung

Mitarbeiterschulungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter über Cybersicherheitsbedrohungen informiert sind und wissen, wie sie auf potenzielle Risiken reagieren können. Es sollte eine klare Kommunikationsstrategie für den Fall eines Sicherheitsvorfalls geben, um alle betroffenen Parteien zu informieren und koordinierte Maßnahmen zu ermöglichen.

Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Unternehmen sollten aktiv an der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Behörden teilnehmen, um Informationen über Bedrohungen und Sicherheitsvorfälle auszutauschen. Die Teilnahme an nationalen und internationalen Netzwerken und Initiativen zur Cybersicherheit wird gefördert, um die Widerstandsfähigkeit zu stärken.

Berichterstattung und Compliance

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie erfüllen und regelmäßig Berichte über ihre Cybersicherheitsmaßnahmen an die zuständigen Behörden übermitteln. Die Einhaltung der Richtlinie kann durch nationale Regulierungsbehörden überwacht werden, die bei Nichteinhaltung Sanktionen verhängen können.

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